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9. StBÄndG: Was Vermieter über die Steuerberatungsreform 2026 wissen müssen

Von Roland Fiege · April 2026 · 12 Min. Lesezeit

Das Neunte Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes kommt. Am 14. Januar 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf beschlossen, die erste Lesung im Bundestag fand im März 2026 statt. Inkrafttreten: 1. September 2026.

TL;DR: Das 9. StBÄndG (Inkrafttreten September 2026) öffnet den Steuerberatungsmarkt: Lohnsteuerhilfevereine dürfen künftig Vermieter ohne Betragsgrenzen beraten, eine neue Generalklausel ersetzt den starren Berufekatalog, und steuerliche Hilfe als Nebenleistung wird legalisiert. Für Vermieter bedeutet das: mehr Optionen, mehr Wettbewerb, niedrigere Kosten.
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Für Vermieter ist das die wichtigste Änderung im Steuerberatungsrecht seit Jahren. Denn die Reform betrifft direkt, wer dir bei deinen V&V-Einkünften helfen darf — und zu welchen Konditionen.

In diesem Artikel erfährst du, was sich ändert, was gleich bleibt und was das konkret für deine Steuerstrategie als Vermieter bedeutet.

Was ist das 9. StBÄndG?

Das Steuerberatungsgesetz (StBerG) regelt in Deutschland, wer geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten darf. Es schützt Verbraucher — aber es schränkt auch ein, welche Optionen du als Steuerpflichtiger hast.

Das bisherige System basiert auf einem geschlossenen Katalog in §4 StBerG: Nur wer explizit genannt ist, darf steuerlich beraten. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Lohnsteuerhilfevereine — und sonst im Grunde niemand.

Das 9. StBÄndG modernisiert dieses System grundlegend. Die Kernidee: Weg vom starren Katalog, hin zu einer flexibleren Struktur mit einer Generalklausel. Der Gesetzgeber erkennt damit an, dass sich die Welt verändert hat — digitale Tools, KI-Anwendungen, neue Berufsbilder — und dass das alte Korsett zu eng geworden ist.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) formuliert es so: Die Reform soll den „Zugang zu steuerlicher Hilfe erleichtern“ und die „Rahmenbedingungen für die steuerberatenden Berufe modernisieren.“ (BMF-Pressemitteilung vom 14.01.2026)

Die 5 wichtigsten Änderungen für Vermieter

1. Generalklausel statt geschlossenem Katalog (§4 StBerG neu)

Was sich ändert:
Der bisherige §4 StBerG listet abschließend auf, wer steuerlich beraten darf. Diese starre Liste wird durch eine Generalklausel ersetzt. Statt „nur diese dürfen“ heißt es künftig: Wer bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllt, darf steuerliche Hilfe leisten.

Was das für dich als Vermieter bedeutet:
Langfristig wird der Markt für steuerliche Dienstleistungen breiter. Mehr Anbieter, mehr Wettbewerb, mehr Optionen. Das drückt die Preise und erhöht die Qualität — denn Steuerberater, die sich auf „wir sind die einzigen, die das dürfen“ ausruhen, bekommen Konkurrenz.

Die Generalklausel ist auch ein politisches Signal: Der Gesetzgeber versteht, dass das alte Modell — in dem Steuerberater faktisch ein Monopol auf steuerliche Hilfe hatten — nicht mehr zeitgemäß ist.

2. Lohnsteuerhilfevereine: Betragsgrenzen für V&V-Einkünfte fallen

Was sich ändert:
Bisher durften Lohnsteuerhilfevereine (LStHV) ihre Mitglieder nur beraten, wenn deren Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bestimmte Grenzen nicht überschritten: 18.000 Euro (Einzelveranlagung) bzw. 36.000 Euro (Zusammenveranlagung) laut der Lohnsteuerhilfevereinverordnung (LStHV). Diese Betragsgrenzen werden gestrichen.

Was das für dich als Vermieter bedeutet:
Das ist wahrscheinlich die Änderung mit dem größten direkten Impact für Vermieter. Wenn du bisher über den Grenzen lagst, war der LStHV keine Option. Du warst auf einen Steuerberater angewiesen — oder musstest es komplett selbst machen.

Ab September 2026 können LStHV alle Mitglieder mit V&V-Einkünften beraten, unabhängig von der Höhe. Da LStHV-Mitgliedsbeiträge typischerweise zwischen 50 und 400 Euro pro Jahr liegen — im Vergleich zu 1.500 bis 4.000 Euro für einen Steuerberater — ist das eine massive Ersparnis.

Laut Schätzungen profitieren rund 35.500 zusätzliche Steuerpflichtige von dieser Öffnung. (Haufe.de — 9. StBÄndG Überblick)

3. Beschränkte Hilfeleistung als Nebenleistung (§4e StBerG neu)

Was sich ändert:
Ein komplett neuer §4e StBerG wird eingeführt. Er erlaubt es Berufsgruppen, die eigentlich keine Steuerberatung anbieten dürfen, steuerliche Hilfe als Nebenleistung zu ihrem Hauptberuf zu erbringen. Voraussetzung: Die steuerliche Hilfe muss in direktem Zusammenhang mit der Hauptleistung stehen.

Was das für dich als Vermieter bedeutet:
Dein Energieberater darf dir künftig erklären, wie du die steuerlichen Aspekte deiner energetischen Sanierung einordnest. Dein Immobilienverwalter kann dir steuerliche Hinweise zu den verwalteten Objekten geben. Dein Handwerker kann auf die steuerliche Absetzbarkeit seiner Leistung hinweisen.

Bisher war das rechtlich heikel — wer steuerliche Tipps gab, ohne Steuerberater zu sein, riskierte Abmahnungen. §4e schafft hier Klarheit und Sicherheit.

Für die Tech-Branche ist das ebenfalls relevant: Plattformen, die steuerangrenzende Dienstleistungen erbringen, bekommen mit §4e einen klareren rechtlichen Rahmen für steuerliche Hilfestellungen als Nebenleistung.

4. Unentgeltliche Hilfeleistung erweitert (§4 Nr. 11 StBerG)

Was sich ändert:
Kostenlose Steuerhilfe war bisher nur im engen Familienkreis erlaubt. Die Reform erweitert das auf Nachbarn, enge persönliche Beziehungen und sogenannte Tax Law Clinics an Universitäten (vergleichbar mit Law Clinics für Rechtsberatung).

Was das für dich als Vermieter bedeutet:
Dein steuerlich versierter Nachbar darf dir jetzt offiziell bei deiner Anlage V helfen, ohne sich strafbar zu machen. Das klingt nach einer Randnotiz — aber in der Praxis passiert genau das ständig. Die Reform legalisiert, was längst Realität ist.

Für die Vermieter-Community ist das relevant: Erfahrungsaustausch und gegenseitige Hilfe bei Steuerfragen werden rechtlich abgesichert.

5. LStHV-Modernisierung: Mehr Beratungsstellen

Was sich ändert:
Eine Person darf künftig drei statt bisher zwei Beratungsstellen eines Lohnsteuerhilfevereins leiten. Zusätzlich werden die organisatorischen Anforderungen an LStHV modernisiert.

Was das für dich als Vermieter bedeutet:
Mehr Beratungsstellen bedeutet bessere Erreichbarkeit. Gerade im ländlichen Raum — wo viele Vermieter ihre Objekte haben — war die LStHV-Abdeckung bisher lückenhaft. Wenn die Betragsgrenzen fallen UND gleichzeitig mehr Stellen entstehen, wird der LStHV zur echten Alternative.

Was ändert sich NICHT

So weitreichend die Reform ist — ein paar Dinge bleiben, wie sie sind:

Steuerberatung bleibt reguliert. Die Generalklausel öffnet den Markt, aber sie hebt die Regulierung nicht auf. Wer geschäftsmäßig Steuerberatung anbietet, braucht weiterhin eine entsprechende Befugnis.

Du darfst deine Steuererklärung weiterhin selbst machen. Das war schon immer so und ändert sich nicht. Jeder Steuerpflichtige darf seine eigene Steuererklärung erstellen und einreichen — ob mit WISO, Elster, KI oder Stift und Papier.

Hilfe zur Selbsthilfe ist keine Steuerberatung. Tools, Anleitungen und Systeme, die dich befähigen, deine Steuern selbst zu machen, sind keine geschäftsmäßige Steuerberatung im Sinne des StBerG. Du lernst, es selbst zu tun — niemand tut es für dich. Dieser Unterschied bleibt zentral.

Haftung bleibt bei dir. Egal ob du einen Steuerberater, einen LStHV oder KI nutzt — du unterschreibst deine Steuererklärung und du haftest für deren Richtigkeit.

Was bedeutet das für deine Steuerstrategie?

Okay, genug Theorie. Was machst du jetzt konkret damit?

Prüfe deine aktuelle Situation

Wenn du aktuell einen Steuerberater für deine V&V-Einkünfte bezahlst: Rechne mal aus, was dich das pro Jahr kostet. Und dann vergleich mit dem LStHV-Mitgliedsbeitrag in deiner Region. Ab September 2026 steht dir diese Option offen — egal wie hoch deine Mieteinnahmen sind.

Mach dich unabhängiger

Der Trend ist klar: Der Gesetzgeber öffnet den Markt, weil das alte Monopol-Modell nicht mehr funktioniert. Aber du musst nicht auf September warten. Du kannst heute anfangen, deine Steuern besser zu verstehen — und damit weniger abhängig von einem einzelnen Berater zu sein.

20 Minuten pro Monat. Ein strukturierter Workflow. KI-gestützte Checks. Das kann reichen, um bei V&V-Einkünften den Überblick zu behalten und Fehler zu finden, die dein Steuerberater übersieht.

Nutze die Übergangszeit

Zwischen jetzt und September 2026 hast du fünf Monate. Nutze die Zeit:

Behalte den Steuerberater — wenn er gut ist

Eines will ich klar sagen: Die Reform bedeutet nicht, dass Steuerberater überflüssig werden. Für komplexe Sachverhalte — gewerbliche Einkünfte, internationale Strukturen, Betriebsprüfungen — bleibt ein guter Steuerberater Gold wert.

Aber für Vermietung und Verpachtung? Für Anlage V, Werbungskosten und AfA? Da hast du ab September 2026 mehr Optionen als je zuvor. Und die solltest du kennen.

PromptSteuer und die Reform

Ich wäre nicht ehrlich, wenn ich nicht sagen würde: Die Richtung dieser Reform bestätigt genau das, was wir bei PromptSteuer seit dem Start machen.

Hilfe zur Selbsthilfe. Nicht Steuerberatung, sondern Befähigung. Dir die Tools und das Wissen geben, damit du deine V&V-Steuern selbst in den Griff bekommst.

Das 9. StBÄndG sagt im Kern: Steuerpflichtige brauchen mehr Zugang zu steuerlicher Hilfe. Der alte geschlossene Katalog war zu eng. Die Betragsgrenzen bei LStHV waren willkürlich. Die Beschränkung auf enge Familienangehörige bei kostenloser Hilfe war realitätsfern.

PromptSteuer ist genau in dieser Lücke entstanden: Zwischen dem Steuerberater, der 3.000 Euro pro Jahr kostet und Fehler macht, und dem Vermieter, der 8 Objekte hat und seine Steuern verstehen will.

Wir erstellen keine Steuererklärungen für dich. Wir geben keine Einzelfallberatung. Was wir tun: Wir zeigen dir, wie du KI nutzt, um deine Steuern selbst in den Griff zu bekommen — mit System, mit Struktur und mit der Sicherheit, dass du weißt, was du tust.

Der Gesetzgeber öffnet den Markt von oben. Wir öffnen ihn von unten — indem wir Vermietern das Werkzeug in die Hand geben.

Timeline: Wann tritt was in Kraft?

Datum Ereignis
14. Januar 2026 Bundeskabinett beschließt den Gesetzesentwurf
März 2026 Erste Lesung im Bundestag
Frühjahr/Sommer 2026 Parlamentarische Beratungen, Ausschussarbeit, mögliche Änderungen
Voraussichtlich Sommer 2026 Zweite und dritte Lesung, Verabschiedung im Bundestag
Voraussichtlich Sommer 2026 Zustimmung Bundesrat
1. September 2026 Inkrafttreten der wesentlichen Regelungen

Wichtig: Das Gesetz durchläuft noch das parlamentarische Verfahren. Änderungen am Entwurf sind möglich. Die hier beschriebenen Regelungen basieren auf dem Kabinettsentwurf vom 14. Januar 2026. Wir halten dich auf dem Laufenden, sobald sich etwas ändert.

FAQ: Häufige Fragen zum 9. StBÄndG für Vermieter

Kann ich als Vermieter ab September 2026 zum Lohnsteuerhilfeverein?

Ja — vorausgesetzt du erfüllst die übrigen Voraussetzungen für eine LStHV-Beratung (z.B. keine gewerblichen Einkünfte über den Freibeträgen). Die bisherigen Betragsgrenzen von 18.000/36.000 Euro für V&V-Einkünfte fallen weg.

Wird mein Steuerberater dadurch überflüssig?

Nicht pauschal. Für reine V&V-Einkünfte bekommst du günstigere Alternativen. Bei komplexen Strukturen (gemischte Einkünfte, Gewerbe, internationale Sachverhalte) bleibt der Steuerberater eine sinnvolle Wahl. Die Reform gibt dir mehr Optionen — nutze die, die zu deiner Situation passt.

Was ist mit dem §4e — dürfen jetzt alle Steuerberatung machen?

Nein. §4e erlaubt steuerliche Hilfe nur als Nebenleistung, die in direktem Zusammenhang mit der Hauptleistung steht. Dein Energieberater darf dir erklären, wie du die Sanierungskosten steuerlich einordnest. Er darf aber nicht deine komplette Steuererklärung machen. Die Steuerberatung bleibt reguliert.

Ist die Reform schon beschlossen?

Der Kabinettsentwurf steht. Das Gesetz durchläuft aktuell das parlamentarische Verfahren (Bundestag + Bundesrat). Änderungen sind möglich, das Grundgerüst wird aber voraussichtlich bestehen bleiben. Geplantes Inkrafttreten: 1. September 2026.

Ändert sich etwas an meiner Pflicht, die Steuererklärung selbst einzureichen?

Nein. Du darfst deine Steuererklärung weiterhin selbst erstellen und einreichen. Das 9. StBÄndG ändert nicht deine Rechte als Steuerpflichtiger — es erweitert, wer dir dabei helfen darf.

Ist PromptSteuer von der Reform betroffen?

PromptSteuer ist und bleibt Hilfe zur Selbsthilfe — keine geschäftsmäßige Steuerberatung im Sinne des StBerG. Wir zeigen dir, wie du KI-Tools nutzt, um deine Steuern selbst zu machen. Die Reform bestätigt die Richtung: mehr Selbstbestimmung, mehr Zugang, weniger Abhängigkeit.

Fazit

Das 9. StBÄndG ist kein kleines Update. Es ist ein Paradigmenwechsel: Weg vom geschlossenen Steuerberatungsmonopol, hin zu mehr Wettbewerb und mehr Optionen für Steuerpflichtige.

Für dich als Vermieter heißt das konkret:

Nutze die fünf Monate bis September. Lerne deine Zahlen kennen. Baue ein System auf. Und entscheide dann aus einer Position der Stärke, ob du deinen Steuerberater behältst, zum LStHV wechselst oder es komplett selbst machst.

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Über den Autor

Roland Fiege verwaltet 8 Mietobjekte, ist Senior Account Manager bei Axregio GmbH und hat mit PromptSteuer ein KI-System aufgebaut, mit dem Vermieter ihre Steuern selbst in den Griff bekommen.

Ehemals IPG Mediabrands (Frankfurt/London), TV-Experte (n-tv, ARD/ZDF), Gastdozent (FH Köln, Uni St. Gallen), publizierter Autor.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche Beratung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) dar. PromptSteuer ist Hilfe zur Selbsthilfe. Für steuerliche Einzelfallberatung wende dich an einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Lohnsteuerhilfeverein.

Stand: April 2026 — Basierend auf dem Kabinettsentwurf vom 14.01.2026. Das Gesetz befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Änderungen vorbehalten.