Möbel abschreiben Vermietung: AfA, Nutzungsdauer & GWG 2025
Möbel abschreiben bei Vermietung ist ein häufig unterschätzter Steuerhebel. Wer eine Wohnung möbliert vermietet oder beim Kauf Inventar miterwirbt, kann neben der Gebäudeabschreibung auch Möbel, Einbauküchen und sonstiges Inventar steuerlich abschreiben. In der Praxis ist das ein erheblicher Steuervorteil -- gerade bei hochwertig ausgestatteten Wohnungen summieren sich die Abschreibungsbeträge schnell auf mehrere tausend Euro pro Jahr.
Trotzdem herrscht bei vielen Vermietern Unsicherheit: Was zählt überhaupt als bewegliches Wirtschaftsgut? Wie lange schreibt man eine Einbauküche ab? Darf ich gebrauchte Möbel noch abschreiben? Und was passiert mit der Rest-AfA, wenn ich die Wohnung verkaufe? Diese Fragen tauchen in Vermieterforen mit Abstand am häufigsten auf -- Threads zur AfA von Inventar bei gekauften Wohnungen erreichen fünfstellige Aufrufzahlen.
Dieser Artikel klärt alle relevanten Fragen zur Inventar-AfA bei der Vermietung. Du erfährst, welche Nutzungsdauern gelten, wie du die GWG-Grenze nutzt, warum eine Inventarliste unverzichtbar ist und wie du bei Kauf, Verkauf und Entsorgung steuerlich optimal vorgehst.
Was zählt als Inventar bzw. bewegliches Wirtschaftsgut?
Grundsätzlich unterscheidet das Steuerrecht zwischen unbeweglichen Wirtschaftsgütern (Gebäude, Grundstück) und beweglichen Wirtschaftsgütern (Inventar). Für die Vermietung ist diese Unterscheidung entscheidend, weil bewegliche Wirtschaftsgüter getrennt vom Gebäude und mit eigener Nutzungsdauer abgeschrieben werden.
Zum Inventar einer vermieteten Wohnung zählen unter anderem:
- Einbauküche (Spüle, Herd, Dunstabzugshaube, Arbeitsplatte, Unterschränke, Oberschränke, Einbaugeräte)
- Waschmaschine, Trockner, Geschirrspüler (sofern nicht fest in die Küche integriert)
- Möbel (Betten, Schränke, Tische, Stühle, Sofas, Regale)
- Lampen und Leuchten
- Gardinen und Vorhänge
- Teppiche (lose verlegte)
- Elektrische Geräte (Fernseher, Mikrowelle etc.)
- Markisen
- Rauchmelder
Nicht zum Inventar gehören:
- Fest mit dem Gebäude verbundene Bestandteile wie Heizungsanlagen, Sanitärinstallationen, Fliesen, fest verklebter Bodenbelag oder Einbauschränke, die als wesentliche Gebäudebestandteile gelten
- Das Grundstück und der Grund und Boden
Die Abgrenzung ist nicht immer eindeutig. Die Faustregel lautet: Kann der Gegenstand entfernt werden, ohne das Gebäude zu beschädigen oder wesentlich zu verändern, handelt es sich in der Regel um ein bewegliches Wirtschaftsgut. Fest eingemauerte oder einbetonierte Teile gehören dagegen zum Gebäude und werden über die Gebäude-AfA mit abgeschrieben.
Einbauküche abschreiben Vermietung: BFH-Rechtsprechung
Die Einbauküche ist der Klassiker unter den Streitpunkten zwischen Vermietern und dem Finanzamt. Lange Zeit war umstritten, ob Spüle und Herd als unselbstständige Gebäudebestandteile gelten und somit über die Gebäude-AfA (also 50 Jahre) abgeschrieben werden müssen -- oder ob die Küche ein eigenständiges Wirtschaftsgut ist.
Das BFH-Urteil vom 03.08.2016 (IX R 14/15)
Der Bundesfinanzhof hat mit seinem Urteil vom 03.08.2016 (Az. IX R 14/15) für Klarheit gesorgt und seine bisherige Rechtsprechung geändert: Eine Einbauküche ist ein einheitliches Wirtschaftsgut. Spüle, Herd, Einbaugeräte, Ober- und Unterschränke sowie die Arbeitsplatte bilden zusammen ein zusammengesetztes Wirtschaftsgut, das über eine Nutzungsdauer von 10 Jahren linear abgeschrieben wird.
Konsequenzen des Urteils:
- Einheitliche Abschreibung: Du darfst die Kosten für eine Einbauküche nicht mehr auf einzelne Bestandteile aufteilen. Die gesamte Küche wird als ein Wirtschaftsgut behandelt.
- Keine Sofortabschreibung: Weil die Gesamtkosten einer Einbauküche nahezu immer über 800 Euro netto liegen, scheidet eine Sofortabschreibung als GWG regelmäßig aus.
- Kein sofortiger Werbungskostenabzug: Auch ein Sofortabzug als Erhaltungsaufwand kommt nicht in Betracht -- die Küche ist kein Gebäudebestandteil, sondern ein eigenständiges bewegliches Wirtschaftsgut.
Beispiel: Du stattst eine Mietwohnung mit einer neuen Einbauküche für 6.000 Euro netto aus. Die jährliche AfA beträgt 600 Euro (6.000 Euro / 10 Jahre). Über 10 Jahre schreibst du die Küche vollständig ab.
Was gilt bei Erneuerung einzelner Teile?
Tauschst du nur den Herd oder den Geschirrspüler aus, handelt es sich um Erhaltungsaufwand am Wirtschaftsgut "Einbauküche" -- vorausgesetzt, du ersetzt ein vorhandenes Gerät durch ein gleichwertiges. In diesem Fall kannst du die Kosten sofort als Werbungskosten abziehen. Wird die Küche dagegen insgesamt erneuert oder wesentlich verbessert, liegt eine neue Anschaffung vor, die wieder über 10 Jahre abzuschreiben ist.
Nutzungsdauer Möbel Vermietung: AfA-Tabelle für Vermieter
Die Nutzungsdauer von beweglichen Wirtschaftsgütern ergibt sich aus der amtlichen AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums (AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter, BMF-Schreiben vom 15.12.2000). Diese Tabelle ist zwar nicht rechtsverbindlich, wird aber von den Finanzämtern regelmäßig als Orientierung herangezogen.
AfA-Tabelle -- Auszug für Vermieter
| Wirtschaftsgut | Nutzungsdauer (Jahre) | AfA-Satz pro Jahr |
|---|---|---|
| Einbauküche (komplett) | 10 | 10 % |
| Polstermöbel (Sofas, Sessel) | 10 | 10 % |
| Schränke, Regale | 13 | 7,7 % |
| Betten, Matratzen | 10 | 10 % |
| Tische, Stühle | 10-13 | 7,7-10 % |
| Teppiche (lose verlegt) | 8 | 12,5 % |
| Gardinen, Vorhänge | 5 | 20 % |
| Waschmaschine | 10 | 10 % |
| Trockner | 10 | 10 % |
| Geschirrspüler | 7 | 14,3 % |
| Kühlschrank | 10 | 10 % |
| Lampen, Leuchten | 8-10 | 10-12,5 % |
| Fernseher | 7 | 14,3 % |
| Markisen | 10 | 10 % |
| Rauchmelder | 10 | 10 % |
Hinweis: Die Nutzungsdauern gelten für Neuware. Bei gebrauchten Wirtschaftsgütern darfst du die Restnutzungsdauer schätzen (dazu gleich mehr).
Gebrauchte Möbel und Küchen: Restnutzungsdauer schätzen
Kaufst du eine Wohnung mit vorhandener Einbauküche oder gebrauchten Möbeln, stellt sich die Frage: Wie lange muss ich noch abschreiben?
Die Schätzung der Restnutzungsdauer
Bei gebrauchten Wirtschaftsgütern schätzt du die verbleibende Nutzungsdauer zum Zeitpunkt des Erwerbs. Das Finanzamt akzeptiert in der Regel folgende Vorgehensweise:
Restnutzungsdauer = Gesamt-Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle minus bisherige Nutzungsdauer
Dabei gilt: Die Restnutzungsdauer darf nicht unter 1 Jahr liegen. Auch ein stark abgenutztes Wirtschaftsgut wird mindestens noch ein Jahr abgeschrieben.
Beispiel -- Gebrauchte Einbauküche: Du kaufst eine Eigentumswohnung. Im Kaufvertrag ist die 4 Jahre alte Einbauküche mit 3.000 Euro ausgewiesen. Die Gesamt-Nutzungsdauer einer Einbauküche beträgt 10 Jahre. Die Restnutzungsdauer beträgt also 10 - 4 = 6 Jahre. Die jährliche AfA beträgt 3.000 Euro / 6 Jahre = 500 Euro.
Beispiel -- Alte Einbauküche: Die Küche ist bereits 9 Jahre alt und wird im Kaufvertrag mit 800 Euro angesetzt. Restnutzungsdauer: 10 - 9 = 1 Jahr. Du schreibst die gesamten 800 Euro im Anschaffungsjahr ab.
Worauf du bei der Schätzung achten solltest
- Dokumentiere das Alter der Wirtschaftsgüter. Am besten lässt du dir vom Verkäufer eine Aufstellung mit Anschaffungsjahr und Zustand der Gegenstände geben.
- Sei realistisch. Das Finanzamt wird eine Restnutzungsdauer von 1 Jahr bei einer offensichtlich neuwertig aussehenden Küche nicht akzeptieren.
- Hebe Fotos auf. Fotos vom Zustand der Möbel und Küche zum Übergabezeitpunkt helfen bei Rückfragen.
GWG-Grenze und Sammelposten: Sofortabschreibung bei der Vermietung
Die Regelungen zu geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) und Sammelposten gelten auch für Vermieter mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Damit kannst du kleinere Anschaffungen schneller oder sofort abschreiben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bis 800 Euro netto
Selbstständig nutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800 Euro netto (952 Euro brutto bei 19 % USt) können im Jahr der Anschaffung sofort vollständig als Werbungskosten abgezogen werden (§ 6 Abs. 2 EStG).
Voraussetzung: Das Wirtschaftsgut muss selbstständig nutzbar sein. Ein einzelner Küchenschrank, der nur als Teil einer Einbauküche funktioniert, erfüllt diese Voraussetzung nicht. Ein freistehender Schrank, eine Lampe oder ein Rauchmelder dagegen schon.
Beispiel: Du kaufst für eine vermietete Wohnung eine Stehlampe für 250 Euro und einen Teppich für 600 Euro. Beide Gegenstände sind selbstständig nutzbar und kosten jeweils unter 800 Euro netto. Du kannst beide im Jahr der Anschaffung komplett als Werbungskosten absetzen.
Sammelposten (Pool-Abschreibung) -- 250 bis 1.000 Euro
Alternativ zur GWG-Sofortabschreibung kannst du für alle Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten über 250 Euro und bis 1.000 Euro netto einen Sammelposten bilden (§ 6 Abs. 2a EStG). Dieser wird einheitlich über 3 Jahre (ab 2025: 3 Jahre; davor: 5 Jahre) aufgelöst -- unabhängig von der tatsächlichen Nutzungsdauer.
Wichtig: Du musst dich für ein Wirtschaftsjahr einheitlich entscheiden. Entweder nutzt du die GWG-Sofortabschreibung für alle Wirtschaftsgüter bis 800 Euro, oder du bildest für alle Wirtschaftsgüter zwischen 250 und 1.000 Euro einen Sammelposten. Ein Mischsystem ist nicht zulässig.
Tipp für Vermieter: In den meisten Fällen ist die GWG-Sofortabschreibung günstiger, weil du den gesamten Betrag sofort abziehst. Der Sammelposten lohnt sich allenfalls, wenn du viele Anschaffungen im Bereich 800 bis 1.000 Euro hast, die du über 3 statt über 10-13 Jahre abschreiben möchtest.
Gegenstände bis 250 Euro netto
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 250 Euro netto können immer sofort als Werbungskosten abgezogen werden -- auch wenn du den Sammelposten wählst. Hier gibt es keine Einschränkungen.
Inventarliste führen: Warum und wie
Eine sorgfältige Inventarliste ist für Vermieter kein Selbstzweck, sondern handfeste Steuervorsorge. Das Finanzamt kann jederzeit Nachweise über die abgeschriebenen Wirtschaftsgüter verlangen. Ohne Inventarliste verlierst du schnell den Überblick -- und möglicherweise den Steuerabzug.
Was in die Inventarliste gehört
Führe für jede vermietete Einheit eine separate Liste mit folgenden Angaben:
| Spalte | Inhalt |
|---|---|
| Bezeichnung | Genaue Beschreibung des Gegenstands (z. B. "Einbauküche Marke XY") |
| Anschaffungsdatum | Kauf- oder Übergabedatum |
| Anschaffungskosten | Netto-Betrag (bei Vorsteuerabzug) oder Brutto-Betrag (bei Kleinunternehmerregelung oder privater Vermietung) |
| Nutzungsdauer | Laut AfA-Tabelle oder geschätzte Restnutzungsdauer |
| Jährliche AfA | Anschaffungskosten geteilt durch Nutzungsdauer |
| Buchwert | Anschaffungskosten minus bereits geltend gemachte AfA |
| Abgang/Entsorgung | Datum und Grund (Verkauf, Entsorgung, Defekt) |
Praxistipps
- Belege aufbewahren: Rechnungen, Kaufverträge, Lieferscheine -- alles, was die Anschaffungskosten belegt.
- Fotos machen: Fotografiere das Inventar bei Erstausstattung und bei Mieterwechsel.
- Excel oder Buchhaltungssoftware: Eine einfache Excel-Tabelle reicht aus. Trage jede Neuanschaffung und jeden Abgang zeitnah ein.
- Übergabeprotokoll: Verknüpfe die Inventarliste mit dem Übergabeprotokoll an den Mieter. So dokumentierst du gleichzeitig, welche Gegenstände der Mieter erhalten hat.
Kaufpreisaufteilung bei Kauf mit Inventar
Kaufst du eine vermietete oder zur Vermietung bestimmte Immobilie, in der Inventar enthalten ist, musst du den Gesamtkaufpreis aufteilen: in Grundstück, Gebäude und Inventar. Das Inventar wird dann getrennt vom Gebäude mit eigener Nutzungsdauer abgeschrieben.
Wie die Aufteilung funktioniert
Idealfall -- Kaufvertrag schlüsselt auf: Im besten Fall weist der Kaufvertrag die einzelnen Positionen separat aus. Viele Notare listen den Inventaranteil auf Wunsch gesondert auf. Das ist die sauberste Lösung und wird vom Finanzamt in der Regel anerkannt, sofern die Beträge nicht offensichtlich überhöht sind.
Beispiel: Kaufpreis gesamt 250.000 Euro. Im Kaufvertrag steht: - Grundstück und Gebäude: 240.000 Euro - Einbauküche (3 Jahre alt): 4.000 Euro - Möblierung (Bett, Schrank, Sofa, Tisch, Lampen): 6.000 Euro
Du schreibst das Gebäude (nach Abzug des Grundstücksanteils) über die Gebäude-AfA ab. Die Einbauküche schreibst du über die Restnutzungsdauer von 7 Jahren ab (571 Euro/Jahr). Die Möblierung teilst du auf die einzelnen Gegenstände auf und schreibst sie jeweils mit eigener Restnutzungsdauer ab.
Worauf das Finanzamt achtet
- Plausibilität: Wenn du für eine 15 Jahre alte Einbauküche 10.000 Euro ansetzt, wird das Finanzamt nachhaken. Die Werte müssen dem tatsächlichen Zeitwert entsprechen.
- Verhältnismäßigkeit: Ein Inventaranteil von 30 % am Gesamtkaufpreis wäre bei einer normalen Wohnung ungewöhnlich hoch und würde Rückfragen auslösen.
- Keine nachträgliche Aufteilung zu Lasten des Gebäudes: Der Grundstücksanteil darf durch die Inventar-Aufteilung nicht künstlich erhöht werden.
Strategischer Vorteil der Inventar-Aufteilung
Die separate Aufteilung des Inventars hat einen klaren steuerlichen Vorteil: Während das Gebäude über 33-50 Jahre abgeschrieben wird, beträgt die Nutzungsdauer von Möbeln und Küchen nur 5-13 Jahre. Du erzielst also in den ersten Jahren deutlich höhere Abschreibungsbeträge.
Rechenbeispiel: Bei einem Inventaranteil von 10.000 Euro und einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von 10 Jahren ergibt sich eine jährliche AfA von 1.000 Euro. Über die Gebäude-AfA (2 %) wären es nur 200 Euro pro Jahr -- die separate Abschreibung bringt dir also 800 Euro mehr Werbungskostenabzug pro Jahr.
Rest-AfA bei Verkauf, Entsorgung oder Mietende
Was passiert mit der verbleibenden Abschreibung, wenn du Inventar entsorgst, die Wohnung verkaufst oder Möbel austauschst?
Entsorgung oder Austausch von Inventar
Wird ein Wirtschaftsgut vor Ablauf der Nutzungsdauer entsorgt oder ersetzt, kannst du den verbleibenden Restbuchwert im Jahr der Entsorgung als Werbungskosten abziehen (sogenannte Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung bzw. Restbuchwertabschreibung).
Beispiel: Deine Einbauküche hat einen Restbuchwert von 2.400 Euro (ursprünglich 6.000 Euro, nach 6 Jahren AfA). Der Mieter zieht aus, die Küche ist defekt und wird entsorgt. Du setzt die restlichen 2.400 Euro im Jahr der Entsorgung als Werbungskosten an.
Wichtig: Dokumentiere die Entsorgung. Ein Foto der alten Küche, die Rechnung des Entsorgungsunternehmens oder eine kurze Notiz mit Datum reichen aus. Ohne Nachweis kann das Finanzamt den Restbuchwertabzug verweigern.
Verkauf der Immobilie mit Inventar
Beim Verkauf einer vermieteten Immobilie wird es steuerlich etwas komplexer:
-
Inventar im Verkaufspreis enthalten: Ist das Inventar im Gesamtverkaufspreis enthalten und wird separat im Kaufvertrag ausgewiesen, erzielst du einen Veräußerungserlös für das Inventar. Dieser ist grundsätzlich steuerpflichtig, wenn er den Restbuchwert übersteigt. Der Gewinn (Veräußerungserlös minus Restbuchwert) ist als Einnahme aus Vermietung und Verpachtung zu versteuern.
-
Inventar verschenkt oder unentgeltlich überlassen: Wird das Inventar unentgeltlich mit übergeben und im Kaufvertrag nicht bewertet, entsteht kein Veräußerungserlös. Der Restbuchwert geht unter -- du kannst ihn nicht als Werbungskosten abziehen.
-
Spekulationsfrist beachten: Für das Inventar selbst gibt es keine 10-Jahres-Spekulationsfrist wie bei Immobilien. Private Veräußerungsgeschäfte bei beweglichen Gegenständen sind nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG nur innerhalb von 1 Jahr steuerpflichtig.
Praxistipp: Lass das Inventar im Kaufvertrag separat ausweisen -- auch beim Verkauf. So vermeidest du Streit mit dem Finanzamt über die Kaufpreisaufteilung und kannst den Inventaranteil sauber von der Immobilien-Spekulationssteuer abgrenzen. Außerdem senkt ein separat ausgewiesener Inventaranteil die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer des Käufers.
Zeitanteilige AfA im Anschaffungs- und Abgangsjahr
Die AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter wird monatsgenau berechnet. Im Jahr der Anschaffung und im Jahr des Abgangs steht dir nur die anteilige AfA zu.
Beispiel: Du kaufst am 1. September eine Einbauküche für 6.000 Euro (Nutzungsdauer 10 Jahre). Die volle Jahres-AfA beträgt 600 Euro. Im Anschaffungsjahr stehen dir 4/12 der Jahres-AfA zu, also 200 Euro (September bis Dezember).
Tipp: Planst du eine größere Anschaffung, kann es sich lohnen, sie noch im Januar statt erst im Dezember zu tätigen -- so sicherst du dir 12/12 statt nur 1/12 der Jahres-AfA.
Checkliste: AfA für Inventar richtig ansetzen
- Inventar identifizieren: Welche Gegenstände in der vermieteten Wohnung sind bewegliche Wirtschaftsgüter?
- Einbauküche als Einheit behandeln: Spüle, Herd, Geräte und Schränke zusammenfassen (BFH IX R 14/15).
- Anschaffungskosten ermitteln: Kaufpreis, ggf. anteilige Nebenkosten.
- Nutzungsdauer festlegen: AfA-Tabelle für Neuware, Schätzung für Gebrauchtwaren.
- GWG prüfen: Selbstständig nutzbar und unter 800 Euro netto? Sofortabschreibung möglich.
- Inventarliste anlegen: Jedes Wirtschaftsgut mit allen relevanten Daten erfassen.
- Monatsgenau abschreiben: Im An- und Abgangsjahr nur anteilige AfA.
- Abgänge dokumentieren: Bei Entsorgung Restbuchwert absetzen, Nachweis aufbewahren.
FAQ: Häufige Fragen zur Inventar-AfA bei Vermietung
Kann ich Möbel abschreiben, die ich privat gekauft und später in die Mietwohnung gestellt habe?
Ja. Entscheidend ist, dass die Möbel zur Einkünfteerzielung genutzt werden. Die AfA-Bemessungsgrundlage ist in diesem Fall der Teilwert (Zeitwert) zum Zeitpunkt der Einlage in die Vermietung, nicht der ursprüngliche Kaufpreis. Die Restnutzungsdauer schätzt du ab dem Einlagezeitpunkt.
Muss ich als Kleinvermieter auch eine Inventarliste führen?
Eine gesetzliche Pflicht zur Inventarliste gibt es nicht. Aber ohne Aufstellung kannst du dem Finanzamt im Zweifelsfall nicht nachweisen, welche Wirtschaftsgüter du abschreibst. In der Praxis ist eine Liste deshalb unverzichtbar.
Kann ich die Einbauküche doch als Erhaltungsaufwand sofort absetzen?
Nein. Seit dem BFH-Urteil IX R 14/15 ist eine Einbauküche ein eigenständiges Wirtschaftsgut, das über 10 Jahre abgeschrieben wird. Ein Sofortabzug als Erhaltungsaufwand kommt nicht in Betracht. Ausnahme: Du tauschst lediglich ein einzelnes Gerät (z. B. den Herd) gegen ein gleichwertiges aus -- das ist Erhaltungsaufwand.
Wie weise ich das Inventar beim Immobilienkauf korrekt nach?
Am besten lässt du den Inventaranteil im notariellen Kaufvertrag separat ausweisen. Ergänzend hilft eine detaillierte Inventarliste als Anlage zum Kaufvertrag mit Bezeichnung, Alter und Zeitwert der einzelnen Gegenstände. Fotos zum Übergabezeitpunkt runden die Dokumentation ab.
Was passiert, wenn das Finanzamt die Inventar-Werte im Kaufvertrag nicht akzeptiert?
Das Finanzamt kann die im Kaufvertrag angesetzten Werte beanstanden, wenn sie offensichtlich überhöht sind. In diesem Fall wird es eine eigene Schätzung vornehmen. Dagegen kannst du Einspruch einlegen und deine Werte mit Nachweisen (Originalrechnungen, Marktpreise, Zustandsdokumentation) belegen.
Darf ich für die möblierte Vermietung einen Möblierungszuschlag verlangen und trotzdem abschreiben?
Ja. Der Möblierungszuschlag ist eine höhere Miete, die du als Einnahme versteuerst. Die AfA der Möbel ziehst du als Werbungskosten dagegen. Beides ist unabhängig voneinander möglich und wirtschaftlich sinnvoll.
Gilt die GWG-Grenze von 800 Euro brutto oder netto?
Die 800-Euro-Grenze bezieht sich auf den Nettobetrag (ohne Umsatzsteuer). Für Privatvermieter, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind (also die meisten Vermieter von Wohnraum), gilt allerdings der Bruttobetrag als Anschaffungskosten. In diesem Fall liegt die effektive GWG-Grenze bei 800 Euro brutto.
Was ist günstiger: Möbel einzeln kaufen oder als Set?
Steuerlich ist der Einzelkauf oft vorteilhafter. Kaufst du einzelne Möbelstücke jeweils unter 800 Euro (netto/brutto je nach Vorsteuerabzug), kannst du jedes Stück sofort als GWG abschreiben. Kaufst du ein Set oder eine komplette Einrichtung, könnte das Finanzamt dies als ein zusammengesetztes Wirtschaftsgut behandeln -- mit der Folge, dass die Gesamtkosten über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden müssen.
Kann ich die Rest-AfA einer Einbauküche beim Verkauf der Immobilie absetzen?
Nur bedingt. Wenn die Einbauküche im Verkaufspreis enthalten ist und du einen Veräußerungserlös für die Küche erzielst, verrechnest du den Erlös mit dem Restbuchwert. Ein Verlust (Restbuchwert höher als Erlös) kann als Werbungskosten abgezogen werden. Wird die Küche unentgeltlich übergeben und kein Wert im Kaufvertrag angesetzt, geht der Restbuchwert verloren.
Wie gehe ich mit sehr altem Inventar um, das schon vollständig abgeschrieben ist?
Vollständig abgeschriebenes Inventar hat einen Buchwert von 0 Euro. Weitere AfA gibt es nicht. Wenn du das Inventar entsorgst, entsteht kein weiterer Werbungskostenabzug. Wenn du es verkaufst, ist der gesamte Erlös steuerpflichtig (als Einnahme aus Vermietung und Verpachtung). Das Inventar bleibt aber in deiner Inventarliste stehen, solange es sich in der Wohnung befindet.
Fazit: Möbel abschreiben bei Vermietung lohnt sich
Die Abschreibung von Möbeln, Einbauküchen und Inventar ist ein häufig unterschätzter Steuerhebel bei der Vermietung. Durch die deutlich kürzeren Nutzungsdauern im Vergleich zum Gebäude (5--13 statt 33--50 Jahre) erzielst du gerade in den ersten Jahren hohe Werbungskostenabzüge. Wer Möbel bei Vermietung richtig abschreibt, spart über die Jahre erheblich Steuern. Die wichtigsten Punkte nochmal zusammengefasst:
- Einbauküchen sind seit dem BFH-Urteil IX R 14/15 ein einheitliches Wirtschaftsgut mit 10 Jahren Nutzungsdauer.
- Gebrauchtes Inventar schreibst du über die geschätzte Restnutzungsdauer ab.
- Selbstständig nutzbare Einzelgegenstände bis 800 Euro netto kannst du sofort als GWG abschreiben.
- Beim Immobilienkauf lohnt es sich, das Inventar im Kaufvertrag separat ausweisen zu lassen.
- Eine Inventarliste mit Belegen und Fotos schützt dich bei Rückfragen des Finanzamts.
- Bei Entsorgung oder Austausch kannst du den Restbuchwert sofort absetzen.
Je sorgfältiger du die Inventar-AfA von Anfang an aufsetzt und dokumentierst, desto mehr profitierst du steuerlich -- und desto weniger Ärger hast du bei der nächsten Steuererklärung.
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Letzte Aktualisierung: April 2025. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für die korrekte Abschreibung von Möbeln und Inventar bei Vermietung empfehlen wir die Beratung durch einen Steuerberater.
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