AfA Erbschaft & Schenkung: Abschreibung fortführen
Du hast eine vermietete Immobilie geerbt oder geschenkt bekommen -- und jetzt stehst du vor der Steuererklärung. Die zentrale Frage: Wie geht es mit der Abschreibung weiter? Darfst du die AfA einfach fortführen? Gibt es einen neuen Wert? Und was passiert, wenn du gar nicht weißt, was die Immobilie damals gekostet hat?
Diese Fragen sorgen in Vermieterforen regelmäßig für hitzige Diskussionen -- mit gutem Grund. Die Regeln bei Erbschaft und Schenkung unterscheiden sich fundamental vom normalen Immobilienkauf. Fehler bei der AfA kosten dich über Jahrzehnte bares Geld, weil du entweder zu wenig abschreibst oder das Finanzamt deine Abschreibung streicht.
Dieser Artikel erklärt dir Schritt für Schritt, wie du die AfA nach Erbschaft und Schenkung korrekt fortführst -- mit Zahlenbeispielen, den wichtigsten Paragraphen und Lösungen für typische Problemfälle.
Grundprinzip: Die Fußstapfentheorie bei AfA Erbschaft und Schenkung
Fußstapfentheorie ist das zentrale Prinzip bei Erbschaft und Schenkung: Du trittst in die steuerlichen Fußstapfen deines Rechtsvorgängers. Juristisch spricht man von der Gesamtrechtsnachfolge (§ 1922 BGB) bei Erbschaft und der Einzelrechtsnachfolge bei Schenkung.
Steuerlich regelt § 11d EStDV (Einkommensteuer-Durchführungsverordnung) die Konsequenz:
Der Rechtsnachfolger kann die AfA nur nach den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Rechtsvorgängers fortführen, soweit sie beim Rechtsvorgänger noch nicht abgesetzt wurden.
Konkret bedeutet das:
- Keine neuen Anschaffungskosten: Der Erbfall oder die Schenkung erzeugt beim Empfänger keine eigenen Anschaffungskosten. Du schreibst also nicht den aktuellen Verkehrswert ab.
- Fortführung der bisherigen AfA: Du übernimmst die AfA-Bemessungsgrundlage, den AfA-Satz und den Restwert deines Vorgängers.
- Kein Neustart: Die Abschreibungsdauer beginnt nicht neu. Hatte dein Vorgänger bereits 20 Jahre abgeschrieben, bleiben dir bei 2 % linearer AfA noch 30 Jahre.
Warum ist das so?
Der Gesetzgeber will eine doppelte Begünstigung verhindern. Bei Erbschaft und Schenkung fällt kein Kaufpreis an -- also gibt es keinen neuen Wert, den du steuerlich geltend machen könntest. Du setzt die AfA dort fort, wo dein Vorgänger aufgehört hat.
AfA bei Erbschaft -- Schritt für Schritt
Schritt 1: Historische Anschaffungskosten ermitteln
Du brauchst die originalen Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Erblassers. Typische Quellen:
- Kaufvertrag des Erblassers (beim Notar oder Grundbuchamt anfragen)
- Alte Steuererklärungen / Steuerbescheide (beim Finanzamt oder Steuerberater)
- Bauunterlagen, Baukostenabrechnung
Beispiel: Dein Vater hat 1998 ein Mehrfamilienhaus für 400.000 DM (= 204.517 EUR) gekauft. Davon entfielen 60.000 DM auf den Grund und Boden. Die AfA-Bemessungsgrundlage betrug also 340.000 DM (= 173.839 EUR).
Schritt 2: Bereits verbrauchte AfA berechnen
Dein Vater hat von 1998 bis zu seinem Tod 2024 insgesamt 26 Jahre lang 2 % linear abgeschrieben (§ 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2a EStG, Gebäude nach 1924).
- Jährliche AfA: 173.839 EUR x 2 % = 3.477 EUR
- Verbrauchte AfA (26 Jahre): 3.477 EUR x 26 = 90.402 EUR
- Restwert: 173.839 EUR - 90.402 EUR = 83.437 EUR
Schritt 3: AfA fortführen
Du schreibst ab dem Erbfall weiterhin 3.477 EUR pro Jahr ab -- bis der Restwert aufgebraucht ist. Das sind noch 24 Jahre (83.437 / 3.477 = 24 Jahre).
Schritt 4: Erbfallkosten als zusätzliche Anschaffungskosten
Hier kommt ein wichtiger Bonus: Bestimmte Kosten im Zusammenhang mit dem Erbfall können als Anschaffungsnebenkosten behandelt werden und erhöhen deine AfA-Bemessungsgrundlage. Dazu zählen:
- Erbschaftsteuer (anteilig auf das Gebäude)
- Grundbuchumschreibungskosten
- Notarkosten für den Erbschein
- Kosten eines Erbscheins
- Gutachterkosten zur Wertermittlung
Nicht zu den Anschaffungsnebenkosten zählen laut BFH-Rechtsprechung: allgemeine Nachlassverbindlichkeiten, Beerdigungskosten oder pauschale Rücklagen.
Achtung: Ob Instandhaltungsrücklagen der WEG als Erbfallkosten gelten, ist umstritten. In Vermieterforen wird das kontrovers diskutiert. Die herrschende Meinung: Rücklagen, die zum Todeszeitpunkt noch nicht verbraucht waren, sind kein separater Anschaffungskostenbestandteil.
Beispiel Erbfallkosten: Du zahlst 5.000 EUR Erbschaftsteuer (anteilig Gebäude), 1.500 EUR Grundbuchkosten und 800 EUR Gutachterkosten = 7.300 EUR. Diese werden über die Restnutzungsdauer des Gebäudes abgeschrieben: 7.300 EUR / 24 Jahre = 304 EUR pro Jahr zusätzlich.
Schritt 5: Anlage V korrekt ausfüllen
In der Anlage V der Steuererklärung trägst du ein:
- Anschaffungsdatum: Das Datum, an dem der Erblasser die Immobilie erworben hat (nicht das Todesdatum!)
- Anschaffungskosten: Die historischen Anschaffungskosten des Erblassers
- AfA-Betrag: Den fortgeführten jährlichen Betrag
Viele Vermieter machen hier den Fehler und tragen das Todesdatum oder den aktuellen Verkehrswert ein. Das Finanzamt wird das korrigieren -- zu deinen Ungunsten, wenn du vorher einen höheren Wert angesetzt hattest.
AfA bei Schenkung -- Unterschiede zur Erbschaft
Grundsätzlich gilt bei der Schenkung dasselbe Prinzip: Fußstapfentheorie nach § 11d EStDV. Der Beschenkte tritt in die steuerlichen Fußstapfen des Schenkers. Trotzdem gibt es wichtige Unterschiede.
Unentgeltliche Übertragung (reine Schenkung)
Bei einer reinen Schenkung ohne Gegenleistung übernimmst du exakt die AfA-Bemessungsgrundlage des Schenkers:
- Gleiche Anschaffungskosten
- Gleicher AfA-Satz
- Gleicher Restwert
- Gleiche Restlaufzeit
Teilentgeltliche Übertragung (Schenkung mit Gegenleistung)
Hier wird es komplizierter. Wenn du als Beschenkter eine Gegenleistung erbringst -- zum Beispiel die Übernahme einer Restschuld, ein Wohnrecht oder eine Geldzahlung -- liegt eine teilentgeltliche Übertragung vor.
Die steuerliche Behandlung richtet sich nach dem Verhältnis von Gegenleistung zu Verkehrswert:
Beispiel: Das Mietshaus hat einen Verkehrswert von 500.000 EUR. Du übernimmst eine Restschuld von 150.000 EUR.
- Entgeltlicher Anteil: 150.000 / 500.000 = 30 %
- Unentgeltlicher Anteil: 70 %
Für den entgeltlichen Teil (30 %): Du hast eigene Anschaffungskosten in Höhe von 150.000 EUR. Davon Gebäudeanteil ermitteln und mit eigenem AfA-Satz abschreiben (ggf. nach aktuellem Recht, also 2 % oder bei Baujahr ab 2023 sogar 3 % nach § 7 Abs. 4 EStG n.F.).
Für den unentgeltlichen Teil (70 %): Fußstapfentheorie -- du führst die AfA des Schenkers anteilig fort.
Schenkungsteuer als Anschaffungsnebenkosten?
Anders als bei der Erbschaftsteuer ist die Frage bei der Schenkungsteuer umstritten. Nach neuerer BFH-Rechtsprechung (BFH vom 09.07.2013, IX R 43/11) gilt: Schenkungsteuer kann nicht als Anschaffungsnebenkosten abgesetzt werden, da sie nicht unmittelbar dem Erwerb des Grundstücks dient, sondern an den Bereicherungsvorgang anknüpft.
Sonderfälle: Erbengemeinschaft
Die Erbengemeinschaft ist in der Praxis einer der komplexesten Fälle. Der BFH hat dazu in einem wichtigen Urteil vom September 2023 (BFH, Urteil vom 26.09.2023, IX R 13/22) grundlegende Fragen klargestellt.
Erbengemeinschaft verwaltet gemeinsam
Solange die Erbengemeinschaft besteht und das Mietobjekt gemeinsam verwaltet, werden die Vermietungseinkünfte den Miterben nach ihren Erbquoten zugerechnet. Die AfA wird ebenfalls anteilig fortgeführt.
Beispiel: Drei Geschwister erben zu je 1/3 ein Mietshaus. Die bisherige jährliche AfA betrug 4.000 EUR. Jeder setzt in seiner Steuererklärung 1.333 EUR AfA an.
Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
Wird die Erbengemeinschaft aufgelöst und übernimmt ein Miterbe das Objekt, muss differenziert werden:
Fall 1: Übernahme zum Erbanteil (ohne Abfindung) Übernimmt ein Erbe das Objekt und entspricht der Wert seinem Erbanteil, führt er die gesamte AfA fort. Es liegen keine neuen Anschaffungskosten vor.
Fall 2: Übernahme mit Abfindungszahlung an Miterben Der übernehmende Erbe zahlt den anderen eine Abfindung für deren Anteile. Dieser Vorgang ist teilweise entgeltlich:
- Für den eigenen Erbanteil: Fortführung der AfA (Fußstapfentheorie)
- Für die hinzuerworbenen Anteile: Die Abfindungszahlung stellt eigene Anschaffungskosten dar
Beispiel: Drei Geschwister erben zu je 1/3. Schwester A übernimmt das Haus (Verkehrswert 600.000 EUR, davon 480.000 EUR Gebäude) und zahlt B und C je 200.000 EUR.
- Anteil A (1/3): Fortführung der anteiligen AfA des Erblassers
- Anteil B + C (2/3): Anschaffungskosten 400.000 EUR, davon Gebäudeanteil 320.000 EUR. Neue AfA: 320.000 EUR x 2 % = 6.400 EUR p.a.
Ferienwohnung aus Erbengemeinschaft
Bei Ferienwohnungen aus Erbengemeinschaften kommt zusätzlich die Frage der Einkünfteerzielungsabsicht hinzu. Das Finanzamt prüft hier besonders genau, ob die Vermietung mit Überschusserzielungsabsicht erfolgt -- vor allem bei gemischter Nutzung (Eigennutzung und Vermietung). Die AfA ist nur für den Vermietungsanteil absetzbar.
Wenn Daten fehlen oder unbekannt sind
Das ist einer der häufigsten Problemfälle in der Praxis. Du erbst eine Immobilie, die dein Großvater vor 40 Jahren gekauft hat -- und niemand findet den Kaufvertrag.
Strategie 1: Systematische Recherche
- Grundbuchamt: Der Kaufvertrag ist dort hinterlegt (beim zuständigen Amtsgericht)
- Notar: Notare bewahren Urkunden 100 Jahre auf. Auch bei Amtsnachfolgern anfragen
- Finanzamt: Alte Steuerbescheide anfordern -- das FA hat die Daten in der Regel noch im System
- Steuerberater des Erblassers: Falls noch erreichbar, hat er die Unterlagen
- Grunderwerbsteuer-Bescheid: Beim zuständigen Finanzamt für Verkehrsteuern anfragen
Strategie 2: Schätzung der historischen Anschaffungskosten
Wenn trotz aller Bemühungen keine Daten zu finden sind, bleibt die Schätzung. Hier gibt es mehrere Ansätze:
Sachwertverfahren: Über die Normalherstellungskosten (NHK) des Baujahres lassen sich die historischen Herstellungskosten rekonstruieren. Die NHK-Tabellen sind beim Statistischen Bundesamt oder in Wertermittlungsliteratur verfügbar.
Indexreihen: Die Preisindizes für Wohngebäude des Statistischen Bundesamtes ermöglichen eine Rückrechnung vom heutigen Wert auf historische Kosten.
Gutachten: Ein Sachverständiger für Immobilienbewertung kann die historischen Anschaffungskosten schätzen. Kosten: je nach Aufwand 1.500 bis 4.000 EUR.
Strategie 3: Kaufpreisaufteilung nachholen
Selbst wenn der Kaufpreis bekannt ist, fehlt oft die Aufteilung in Grund und Boden vs. Gebäude. Hier hilft die Arbeitshilfe des BMF (Kaufpreisaufteilung), ein Excel-Tool des Bundesfinanzministeriums. Alternativ ein Gutachten.
Tipp: Die Arbeitshilfe des BMF wird von Finanzämtern fast immer akzeptiert. Ein Sachverständigengutachten kann aber zu einem günstigeren Ergebnis führen -- etwa wenn der Gebäudeanteil höher ist als die BMF-Methode ergibt.
Finanzamt lehnt Gutachten ab -- was tun?
In Vermieterforen ist das ein Dauerbrenner: Du lässt ein teures Gutachten erstellen, und das Finanzamt akzeptiert es nicht. Die häufigsten Gründe:
Typische Ablehnungsgründe
- Formale Mängel: Gutachten entspricht nicht den Anforderungen der ImmoWertV (Immobilienwertermittlungsverordnung)
- Nicht anerkannter Gutachter: Nur öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige werden regelmäßig akzeptiert
- Unrealistische Bodenwertannahmen: Wenn der Gutachter den Bodenwert unrealistisch niedrig ansetzt, um den Gebäudeanteil zu erhöhen
- Widerspruch zu Bodenrichtwerten: Starke Abweichungen von den Bodenrichtwerten des Gutachterausschusses
Deine Handlungsoptionen
1. Einspruch einlegen (innerhalb eines Monats nach Bescheid) Gegen den Steuerbescheid Einspruch einlegen und das Gutachten ausführlich begründen. Verweis auf BFH-Rechtsprechung: Der BFH hat entschieden, dass die BMF-Arbeitshilfe nicht bindend ist und ein qualifiziertes Gutachten grundsätzlich vorgeht (BFH, Urteil vom 21.07.2020, IX R 26/19).
2. Nachbesserung des Gutachtens Den Gutachter bitten, die vom FA beanstandeten Punkte nachzubessern. Oft reicht eine ergänzende Stellungnahme.
3. Gegenvorstellung beim Sachgebietsleiter Ein persönliches Gespräch oder Schreiben an den Sachgebietsleiter kann helfen, wenn der Sachbearbeiter stur ist.
4. Klage beim Finanzgericht Wenn der Einspruch abgelehnt wird, bleibt die Klage. Kosten: Gerichtsgebühren richten sich nach dem Streitwert. Bei einem Streitwert von 10.000 EUR ca. 600 EUR Gerichtskosten.
Praxis-Tipp: Achte darauf, dass dein Gutachten von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erstellt wird, der die ImmoWertV beachtet und die Bodenrichtwerte korrekt einbezieht. Das reduziert das Ablehnungsrisiko erheblich.
Verkauf vs. Schenkung an Kinder: Was ist steuerlich besser?
Diese Frage taucht in Vermieterforen regelmäßig auf -- und die Antwort lautet wie so oft: Es kommt darauf an.
Vorteil Verkauf an Kinder
- Neue AfA-Bemessungsgrundlage: Der Kaufpreis (abzüglich Bodenanteil) wird zur neuen AfA-Basis. Bei gestiegenen Immobilienwerten deutlich höher als die historischen Kosten.
- Beispiel: Vater hat 1990 für 150.000 EUR gekauft (Gebäude: 120.000 EUR). Aktueller Wert: 500.000 EUR (Gebäude: 400.000 EUR). Bei Schenkung: AfA weiterhin auf Basis 120.000 EUR. Bei Verkauf: AfA auf Basis 400.000 EUR = 8.000 EUR p.a. statt 2.400 EUR p.a.
- Neue Abschreibungsdauer: Die 50 Jahre (bei 2 %) beginnen neu.
Risiken beim Verkauf an Kinder
- Spekulationssteuer beim Verkäufer: Liegt der Kauf weniger als 10 Jahre zurück und war die Immobilie vermietet, fällt Spekulationssteuer an (§ 23 EStG). Bei Altbesitz (> 10 Jahre) kein Problem.
- Grunderwerbsteuer: Bei Verkäufen zwischen Eltern und Kindern in gerader Linie fällt keine Grunderwerbsteuer an (§ 3 Nr. 6 GrEStG). Das ist ein wichtiger Vorteil.
- Fremdvergleich: Das Finanzamt prüft, ob der Kaufpreis fremdüblich ist. Liegt er deutlich unter dem Verkehrswert, kann die Differenz als Schenkung gewertet werden (teilentgeltlicher Erwerb).
- Finanzierung: Das Kind muss den Kaufpreis tatsächlich zahlen -- Darlehen von der Bank oder ein Verkäuferdarlehen der Eltern. Die Gestaltung muss einem Fremdvergleich standhalten.
- Missbrauchsverdacht (§ 42 AO): Bei offensichtlichen Umgehungsgestaltungen kann das FA den Verkauf steuerlich als Schenkung behandeln.
Wann lohnt sich der Verkauf?
Der Verkauf lohnt sich tendenziell, wenn:
- Die Immobilie stark im Wert gestiegen ist (hohe neue AfA-Basis)
- Die alte AfA fast aufgebraucht ist
- Der Verkäufer die 10-Jahres-Frist überschritten hat
- Das Kind die Finanzierung tatsächlich stemmen kann
- Die Gesamtsteuerbelastung (Einkommensteuer-Ersparnis durch höhere AfA vs. eventuelle Schenkungsteuer) günstiger ausfällt
Empfehlung: Lass diese Gestaltung immer von einem Steuerberater durchrechnen. Die Variablen (Steuersätze beider Seiten, Schenkungsteuer-Freibeträge, Finanzierungskosten, Restlaufzeit der alten AfA) sind zu komplex für eine Pauschalantwort.
FAQ: Häufige Fragen zur AfA nach Erbschaft und Schenkung
1. Welches Anschaffungsdatum trage ich bei Erbschaft in die Anlage V ein?
Das originale Anschaffungsdatum deines Rechtsvorgängers (Erblassers) -- nicht das Todesdatum und nicht das Datum der Grundbuchumschreibung. Nicht das Todesdatum und nicht das Datum der Grundbuchumschreibung. Das ist ein häufiger Fehler, der zu Rückfragen vom Finanzamt führt.
2. Kann ich nach einer Erbschaft den aktuellen Verkehrswert als AfA-Basis nehmen?
Nein, nach § 11d EStDV sind ausschließlich die historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Erblassers maßgeblich. Der aktuelle Verkehrswert spielt für die Einkommensteuer keine Rolle (wohl aber für die Erbschaftsteuer).
3. Mein Erblasser hat nie vermietet -- kann ich trotzdem AfA ansetzen?
Ja, aber nur ab dem Zeitpunkt, ab dem du selbst vermietest. Die AfA-Bemessungsgrundlage sind trotzdem die historischen Anschaffungskosten des Erblassers. Die Abschreibungsdauer verkürzt sich aber nicht -- du schreibst über die volle Restnutzungsdauer ab.
4. Was passiert, wenn der Erblasser die AfA gar nicht genutzt hat?
Wenn der Erblasser die Immobilie selbst bewohnt hat und keine AfA in Anspruch genommen hat, kannst du als Erbe die AfA ab dem Zeitpunkt deiner Vermietung beginnen -- allerdings auf Basis der historischen Anschaffungskosten. Die bisher nicht genutzten AfA-Jahre sind allerdings verloren: Du schreibst die verbleibende Rest-AfA ab, nicht die volle AfA.
5. Gilt die erhöhte AfA von 3 % (§ 7 Abs. 4 EStG n.F.) auch bei geerbten Gebäuden?
Nein. Die 3 %-AfA gilt nur für Gebäude, die nach dem 31.12.2022 fertiggestellt wurden. Bei der Erbschaft trittst du in die Fußstapfen des Erblassers -- es gilt der AfA-Satz, der zum Zeitpunkt der Anschaffung bzw. Herstellung durch den Erblasser maßgeblich war.
6. Kann ich die Erbschaftsteuer als Werbungskosten absetzen?
Die Erbschaftsteuer selbst ist keine Werbungskosten und keine Sonderausgabe. Aber der auf das Gebäude entfallende Anteil der Erbschaftsteuer kann als nachträgliche Anschaffungskosten behandelt und über die Restnutzungsdauer abgeschrieben werden.
7. Wie teile ich bei einer Erbengemeinschaft die AfA auf?
Die AfA wird nach den Erbquoten aufgeteilt. Erben drei Kinder zu je 1/3, bekommt jeder 1/3 der jährlichen AfA. Die Aufteilung wird in der gesonderten und einheitlichen Feststellungserklärung (Anlage V + Anlage FB) vorgenommen.
8. Was kostet ein Gutachten zur Ermittlung historischer Anschaffungskosten?
Je nach Komplexität und Gutachter zwischen 1.500 und 4.000 EUR. Bei einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen eher am oberen Ende. Die Kosten sind als Werbungskosten absetzbar, wenn sie im Zusammenhang mit der Vermietung stehen.
9. Ist ein Verkauf an Kinder unter Marktwert erlaubt?
Grundsätzlich ja, aber es liegt dann eine teilentgeltliche Übertragung vor. Der entgeltliche Teil (Kaufpreis) erzeugt neue Anschaffungskosten, der unentgeltliche Teil (Differenz zum Marktwert) wird nach der Fußstapfentheorie behandelt. Liegt der Preis unter 75 % des Marktwerts, prüft das FA besonders genau.
10. Lohnt sich eine Sonder-AfA nach § 7b EStG bei geerbten Immobilien?
Die Sonder-AfA nach § 7b EStG gilt nur für neue Mietwohnungen, die nach dem 31.12.2022 und vor dem 01.10.2029 fertiggestellt werden. Für geerbte Bestandsimmobilien kommt sie nicht in Frage. Sie kann aber relevant werden, wenn du auf dem geerbten Grundstück neu baust.
Fazit
Die AfA nach Erbschaft und Schenkung folgt einem klaren Grundprinzip: Du trittst in die steuerlichen Fußstapfen deines Rechtsvorgängers. Die Umsetzung im Detail ist aber alles andere als trivial -- besonders bei Erbengemeinschaften, teilentgeltlichen Übertragungen oder fehlenden Unterlagen.
Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
- Fußstapfentheorie ist Pflicht: Du übernimmst die historischen Anschaffungskosten und den bisherigen AfA-Stand. Kein Neustart auf Basis des Verkehrswerts.
- Erbfallkosten nutzen: Erbschaftsteuer (anteilig), Grundbuchkosten und Gutachterkosten können die AfA-Basis erhöhen.
- Fehlende Unterlagen sind kein K.o.-Kriterium: Über Grundbuchamt, Notar und Finanzamt lassen sich historische Daten fast immer rekonstruieren. Im Notfall hilft ein Sachverständigengutachten.
- Erbengemeinschaft sauber aufteilen: Besonders bei Auseinandersetzung mit Abfindungszahlung entsteht ein Mix aus Fußstapfentheorie und neuen Anschaffungskosten.
- Verkauf an Kinder kann sich lohnen: Wenn die historische AfA-Basis niedrig und die Immobilie stark gestiegen ist, schafft ein Verkauf eine neue, höhere Abschreibungsgrundlage. Aber nur mit sauberer Gestaltung und Fremdvergleich.
Mein Rat: Nimm dir bei geerbten oder geschenkten Vermietungsimmobilien die Zeit, die AfA-Situation sauber aufzuarbeiten -- auch wenn es aufwendig ist. Die AfA nach Erbschaft und Schenkung läuft 30, 40 oder 50 Jahre. Jeder Euro mehr AfA-Basis spart dir über die gesamte Laufzeit ein Vielfaches an Steuern.
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- Hausgeld und Rücklage in der Anlage V -- Rücklagenbestand beim Kauf und bei Erbschaft korrekt behandeln.
Letzte Aktualisierung: April 2025
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine steuerliche Beratung. Bei Erbschaft und Schenkung solltest du einen Steuerberater mit Erfahrung in der Immobilienbesteuerung hinzuziehen.
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