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Kaufpreisaufteilung Immobilie: So optimierst du den Gebäudeanteil

Von Roland Fiege · April 2026 · 16 Min. Lesezeit

Kurz & knapp: - Die Kaufpreisaufteilung Immobilie bestimmt, wie viel AfA du jährlich absetzen kannst -- nur der Gebäudeanteil ist abschreibungsfähig. - Die BMF-Arbeitshilfe ist ein anerkanntes Tool, aber laut BFH-Urteil IX R 26/19 nicht die einzig zulässige Methode. - Ein höherer Gebäudeanteil im Kaufvertrag spart über Jahrzehnte tausende Euro Steuern. - Inventar (Einbauküche, Markisen) separat ausweisen -- kürzere Abschreibungsdauer nutzen.
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Warum die Kaufpreisaufteilung über tausende Euro Steuerersparnis entscheidet

Du hast eine Eigentumswohnung als Kapitalanlage gekauft und willst jetzt die Abschreibung (AfA) in deiner Anlage V geltend machen. Dann stehst du vor einer Frage, die deine Steuerlast über Jahrzehnte beeinflusst: Wie teilst du den Kaufpreis auf Grundstück und Gebäude auf?

Der Grund ist simpel: Nur der Gebäudeanteil ist abschreibungsfähig. Grundstücke nutzen sich nicht ab und werden steuerlich nicht abgeschrieben. Je höher also der Gebäudeanteil am Kaufpreis, desto höher deine jährliche AfA -- und desto weniger Steuern zahlst du auf deine Mieteinnahmen.

Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro macht der Unterschied zwischen 60 % und 75 % Gebäudeanteil bereits 45.000 Euro AfA-Bemessungsgrundlage aus. Bei 2 % linearer AfA sind das 900 Euro pro Jahr -- über 50 Jahre gerechnet ein gewaltiger Hebel.

Genau hier wird es in der Praxis heikel. Das Bundesfinanzministerium stellt eine Excel-Arbeitshilfe bereit, die Finanzämter bundesweit als Maßstab verwenden. Doch das Ergebnis dieser Arbeitshilfe ist nicht das letzte Wort. Der Bundesfinanzhof hat in seinem wegweisenden Urteil vom 21. Juli 2020 (IX R 26/19) klargestellt, dass die BMF-Arbeitshilfe zwar ein geeignetes Schätzungsinstrument ist, aber keinen Vorrang vor anderen Wertermittlungsmethoden genießt.

Dieser Artikel zeigt dir, wie du die BMF-Arbeitshilfe korrekt anwendest, wo ihre Schwächen liegen und wie du einen höheren Gebäudeanteil durchsetzen kannst.


Was ist die Kaufpreisaufteilung?

Kaufpreisaufteilung ist die Aufteilung des Gesamtkaufpreises einer Immobilie in den Anteil, der auf das Grundstück entfällt, und den Anteil, der auf das Gebäude entfällt. Sie ist zwingend erforderlich, wenn du eine vermietete Immobilie steuerlich abschreiben willst (§ 7 Abs. 4 EStG).

Grundregel: Der Kaufpreis im notariellen Kaufvertrag wird aufgeteilt in:

Ist im Kaufvertrag bereits eine Aufteilung vereinbart, wird das Finanzamt diese grundsätzlich übernehmen -- es sei denn, sie weicht erheblich von den tatsächlichen Wertverhältnissen ab. Der BFH hat hierzu festgelegt, dass eine vertragliche Aufteilung nur dann zu verwerfen ist, wenn sie die realen Wertverhältnisse in grundsätzlicher Weise verfehlt und wirtschaftlich nicht haltbar erscheint (BFH, Urteil vom 16.09.2015, IX R 12/14).

Fehlt eine Aufteilung im Vertrag, muss sie nachträglich vorgenommen werden. Und genau hier kommt die BMF-Arbeitshilfe ins Spiel.


BMF-Arbeitshilfe: Schritt für Schritt

Das Bundesfinanzministerium stellt auf seiner Website eine kostenlose Excel-Datei bereit, mit der du die Kaufpreisaufteilung selbst berechnen kannst. Die aktuelle Version basiert auf dem vereinfachten Sachwertverfahren nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).

So gehst du vor:

Schritt 1: Grundstücksdaten eingeben

Schritt 2: Gebäudedaten eingeben

Schritt 3: Ergebnis prüfen

Die Arbeitshilfe berechnet: - Bodenwert = Grundstücksfläche x Bodenrichtwert (x MEA bei ETW) - Gebäudesachwert = Normalherstellungskosten (NHK) abzüglich Alterswertminderung - Daraus ergibt sich das Verhältnis Boden zu Gebäude

Schritt 4: Aufteilung auf den Kaufpreis übertragen

Das errechnete Verhältnis wird auf den tatsächlichen Kaufpreis angewendet.

Rechenbeispiel

Du kaufst eine ETW für 250.000 Euro. Das Mehrfamilienhaus steht in Mannheim, Baujahr 1975, mittlerer Ausstattungsstandard. Die Gesamtgrundstücksfläche beträgt 800 m², dein MEA ist 75/1000. Der Bodenrichtwert liegt bei 450 Euro/m².

In diesem Beispiel ist der Gebäudeanteil hoch, weil der Bodenrichtwert relativ moderat und der MEA klein ist. In Innenstadtlagen mit Bodenrichtwerten von 1.000 Euro/m² und mehr sieht das Ergebnis völlig anders aus.


Typische Probleme bei der Kaufpreisaufteilung

Problem 1: Gebäudeanteil erscheint zu niedrig

Ein häufiger Frustpunkt in Vermieterforen: Die BMF-Arbeitshilfe errechnet nur 63 % Gebäudeanteil, obwohl man selbst von 75 % oder mehr ausgegangen ist.

Die Ursache liegt meist in einem oder mehreren dieser Faktoren:

Was du tun kannst: Prüfe jeden einzelnen Eingabewert. Besonders den Ausstattungsstandard und die Brutto-Grundfläche. Eine Einbauküche oder hochwertige Böden können den Standard von „mittel" auf „gehoben" heben.

Problem 2: Eigentumswohnung mit Tiefgaragenstellplatz

Tiefgaragenstellplätze sind ein Klassiker. Oft ist der Stellplatz im Kaufpreis enthalten, hat aber ein eigenes Teileigentum mit separatem MEA.

Die korrekte Vorgehensweise:

  1. Separater MEA: Prüfe die Teilungserklärung. Hat der Stellplatz einen eigenen Miteigentumsanteil, muss die Kaufpreisaufteilung separat für Wohnung und Stellplatz erfolgen.
  2. Kein separater MEA: Ist der Stellplatz im MEA der Wohnung enthalten, wird er als Teil des Gebäudes behandelt.
  3. Bodenwert der Tiefgarage: Bei einer Tiefgarage ist das Grundstück quasi doppelt genutzt (Gebäude oben, Garage unten). Manche Gutachter setzen für den Tiefgaragenanteil einen reduzierten Bodenwert an, weil die Fläche bereits durch das Gebäude darüber belegt ist.

Praxistipp: Vereinbare im Kaufvertrag einen separaten Kaufpreis für den Stellplatz. Das erleichtert die Zuordnung und kann steuerlich vorteilhaft sein, wenn der Stellplatz als Gebäudeteil qualifiziert wird.

Problem 3: Inventar und Zubehör

Einbauküche, Markisen, Sauna, Einbauschränke -- all das ist kein Gebäudebestandteil, sondern Inventar. Der Vorteil: Inventar wird nicht über 50 Jahre, sondern über die tatsächliche Nutzungsdauer abgeschrieben (Einbauküche z. B. über 10 Jahre gemäß AfA-Tabelle).

So gehst du vor:

Achtung: Ein überhöhter Inventaranteil kann den Gebäudeanteil senken und damit die langfristige AfA reduzieren. Rechne durch, was sich insgesamt günstiger auswirkt.

Problem 4: Ermittlung der Grundstücksgröße bei ETW

Bei Eigentumswohnungen ist nicht die Gesamtgrundstücksfläche relevant, sondern dein anteiliger Grundstücksanteil. Diesen berechnest du so:

Anteiliger Grundstücksanteil = Gesamtgrundstücksfläche x MEA

Den MEA findest du in der Teilungserklärung. Die Gesamtgrundstücksfläche steht im Grundbuch oder im Kaufvertrag. Alternativ kannst du sie über das Liegenschaftskataster (ALKIS) deines Bundeslandes abrufen.

Fehlerquelle: Manche Grundstücke bestehen aus mehreren Flurstücken. Stelle sicher, dass du die Summe aller zugehörigen Flurstücke verwendest.


Wenn das Finanzamt nicht mitspielt

Du hast die Kaufpreisaufteilung eingereicht, und der Bescheid weicht davon ab? Das Finanzamt hat die BMF-Arbeitshilfe angewendet und kommt auf einen niedrigeren Gebäudeanteil? Das passiert regelmäßig, und du bist dem nicht hilflos ausgeliefert.

Deine Rechte

  1. Einspruch einlegen: Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids. Formlos, per Brief oder über ELSTER.
  2. Begründung nachreichen: Du hast nach dem Einspruch Zeit, deine Argumente darzulegen. Nutze diese.
  3. Aussetzung der Vollziehung (AdV) beantragen: Damit musst du die strittige Steuernachzahlung nicht sofort leisten.

Argumente, die ziehen

Das BFH-Urteil IX R 26/19 im Detail

Dieses Urteil vom 21. Juli 2020 ist der wichtigste Baustein für jeden Vermieter, der mit dem Finanzamt über die Kaufpreisaufteilung streitet. Der BFH entschied:

Konkret bedeutet das: Wenn du ein plausibles Gutachten vorlegst, das einen höheren Gebäudeanteil ergibt, muss das Finanzamt sich damit auseinandersetzen und kann nicht einfach auf die Arbeitshilfe verweisen.


Eigene Berechnung vs. Gutachter

Wann reicht die eigene Berechnung?

Wenn die BMF-Arbeitshilfe ein für dich akzeptables Ergebnis liefert (Gebäudeanteil über 70-75 %) und das Finanzamt keine Einwände erhebt, brauchst du keinen Gutachter. Verwende die Arbeitshilfe, dokumentiere deine Eingaben sauber und hefte sie zur Steuererklärung.

Wann lohnt sich ein Gutachter?

Ein Gutachten lohnt sich, wenn:

Worauf du beim Gutachter achten solltest


Umgekehrtes Ertragswertverfahren

Das umgekehrte Ertragswertverfahren (auch: Residualwertmethode für den Bodenwert) ist ein alternativer Ansatz, der in der Praxis häufig zu einem höheren Gebäudeanteil führt als die BMF-Arbeitshilfe.

So funktioniert es

Statt den Gebäudewert zu schätzen und den Rest dem Boden zuzuordnen, wird der Bodenwert separat ermittelt und vom Kaufpreis abgezogen. Der Rest ist der Gebäudewert.

Berechnung:

  1. Bodenwert = Grundstücksfläche x Bodenrichtwert (x MEA bei ETW)
  2. Gebäudewert = Kaufpreis - Bodenwert

Rechenbeispiel

Kaufpreis: 250.000 Euro. Grundstück: 800 m², MEA 75/1000, Bodenrichtwert 450 €/m².

Vergleich zur BMF-Arbeitshilfe im obigen Beispiel (87,6 %): In diesem Fall liegen die Ergebnisse nah beieinander. Doch bei hohen Bodenrichtwerten und alten Gebäuden, wo die Arbeitshilfe durch die Alterswertminderung den Gebäudewert stark drückt, kann die Differenz 15-20 Prozentpunkte betragen.

Anerkennung durch die Finanzgerichte

Die Finanzgerichte sind hier nicht einheitlich. Einige Finanzgerichte haben das umgekehrte Ertragswertverfahren als sachgerechte Methode anerkannt (z. B. FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.12.2020, 3 K 3103/19), andere sehen es kritisch. Der BFH hat es bislang nicht ausdrücklich abgelehnt, aber auch nicht als Standardmethode bestätigt.

Empfehlung: Verwende das umgekehrte Ertragswertverfahren nicht als alleinige Methode, sondern ergänzend zur BMF-Arbeitshilfe oder innerhalb eines Gutachtens, das mehrere Verfahren kombiniert.


Praxistipps: Gebäudeanteil optimieren

Vor dem Kauf

  1. Kaufvertrag gestalten: Vereinbare eine Kaufpreisaufteilung im notariellen Kaufvertrag. Orientiere dich an den tatsächlichen Wertverhältnissen, aber nutze Spielräume. Eine Aufteilung von 80/20 (Gebäude/Boden) ist leichter zu verteidigen als eine von 90/10.
  2. Inventar separat ausweisen: Liste Einbauküche, Markisen, Gardinenstangen, Einbaumöbel mit realistischen Zeitwerten auf. Typische Werte: Einbauküche 3.000-8.000 Euro, Markisen 500-1.500 Euro.
  3. Bodenrichtwert prüfen: In manchen Fällen gibt es für das gleiche Grundstück verschiedene Bodenrichtwertzonen. Nutze den korrekten, nicht den höchsten.

Bei der Steuererklärung

  1. Dokumentation beifügen: Lege der ersten Steuererklärung nach dem Kauf die vollständige Berechnung bei, nicht nur das Ergebnis. Das reduziert Rückfragen.
  2. Kaufnebenkosten zuordnen: Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten sind anteilig auf Boden und Gebäude aufzuteilen. Die Maklerprovision gehört zu den Anschaffungskosten des Gesamtobjekts und wird ebenfalls im Verhältnis der Kaufpreisaufteilung aufgeteilt.
  3. Anschaffungsnahe Herstellungskosten beachten: Sanierungskosten innerhalb von drei Jahren nach Kauf, die 15 % des Gebäudewertes (netto, ohne Umsatzsteuer) übersteigen, werden den Herstellungskosten zugerechnet und über die Nutzungsdauer abgeschrieben (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG). Ein hoher Gebäudeanteil senkt diese 15-%-Grenze -- das kann ein Nachteil sein, wenn du umfangreiche Sanierungen planst.

Im Streitfall

  1. Vergleichsobjekte heranziehen: Wenn in deiner Straße ähnliche Wohnungen verkauft wurden, kannst du daraus Rückschlüsse auf die Wertverhältnisse ziehen.
  2. Verkehrswertgutachten aus der Finanzierung nutzen: Viele Banken erstellen bei der Kreditvergabe ein eigenes Wertgutachten. Dieses kann als Anhaltspunkt dienen, auch wenn es kein Verkehrswertgutachten im engeren Sinne ist.

FAQ: Häufige Fragen zur Kaufpreisaufteilung

1. Muss ich die BMF-Arbeitshilfe verwenden?

Nein, die BMF-Arbeitshilfe ist keine gesetzliche Pflicht, sondern ein Hilfsmittel. Der BFH hat in seinem Urteil IX R 26/19 bestätigt, dass andere anerkannte Wertermittlungsverfahren gleichrangig sind. Du kannst auch ein Sachverständigengutachten oder eine eigene Berechnung nach ImmoWertV vorlegen.

2. Kann das Finanzamt meine vertragliche Kaufpreisaufteilung ablehnen?

Ja, aber nur unter engen Voraussetzungen -- die vertragliche Aufteilung muss die realen Wertverhältnisse grundsätzlich verfehlen. Die vertragliche Aufteilung wird verworfen, wenn sie die realen Wertverhältnisse in grundsätzlicher Weise verfehlt. Ein Gebäudeanteil von 95 % bei einem innerstädtischen Grundstück mit Bodenrichtwert von 1.200 €/m² wäre offensichtlich unrealistisch. Eine Abweichung von 10-15 % von der rechnerischen Aufteilung ist hingegen regelmäßig noch im Rahmen.

3. Wie finde ich den korrekten Bodenrichtwert?

Den korrekten Bodenrichtwert findest du über das Bodenrichtwertinformationssystem (BORIS) deines Bundeslandes. Wichtig: Verwende den Bodenrichtwert zum Stichtag des Kaufvertrags, nicht den aktuellen. Bodenrichtwerte werden in der Regel alle zwei Jahre zum 1. Januar ermittelt. Den zum Kaufzeitpunkt nächstgelegenen Stichtag verwenden.

4. Was mache ich, wenn kein Bodenrichtwert vorliegt?

In seltenen Fällen (z. B. ländliche Gebiete) gibt es keinen veröffentlichten Bodenrichtwert. Dann kannst du beim örtlichen Gutachterausschuss eine individuelle Auskunft anfordern oder aus Vergleichsverkäufen einen Wert ableiten.

5. Lohnt sich ein Gutachten bei einem Kaufpreis von 150.000 Euro?

Kommt auf den Einzelfall an. Bei einem Gutachterhonorar von 2.000-3.000 Euro und einem zusätzlichen Gebäudeanteil von z. B. 10 Prozentpunkten ergibt sich ein AfA-Mehrbetrag von 15.000 Euro x 2 % = 300 Euro pro Jahr. Bei einem persönlichen Steuersatz von 42 % sind das 126 Euro Steuerersparnis jährlich -- über 50 Jahre rund 6.300 Euro. Das übersteigt die Gutachterkosten, aber der Effekt tritt erst langfristig ein. Bei höheren Kaufpreisen ist die Rechnung deutlich attraktiver.

6. Wie wirkt sich eine Sanierung auf die Kaufpreisaufteilung aus?

Die Kaufpreisaufteilung bezieht sich auf den Zustand zum Kaufzeitpunkt. Nachträgliche Sanierungskosten werden separat als Herstellungs- oder Erhaltungsaufwand behandelt. Allerdings: Wenn du ein saniertes Gebäude kaufst, sollte der höhere Gebäudewert durch die Sanierung in der Kaufpreisaufteilung berücksichtigt sein -- etwa durch eine längere Restnutzungsdauer oder einen höheren Ausstattungsstandard in der BMF-Arbeitshilfe.

7. Kann ich die Kaufpreisaufteilung nachträglich ändern?

Grundsätzlich nein. Die Kaufpreisaufteilung wird einmalig zum Zeitpunkt des Erwerbs festgelegt und gilt für die gesamte Abschreibungsdauer. Eine Änderung ist nur möglich, wenn der ursprüngliche Bescheid noch änderbar ist (z. B. unter Vorbehalt der Nachprüfung, § 164 AO) oder ein offensichtlicher Fehler vorlag.

8. Was ist mit der Grundstücksgröße bei Erbpacht?

Bei Erbbaurechten entfällt der Bodenwert weitgehend, da du nicht Eigentümer des Grundstücks bist. Die AfA-Bemessungsgrundlage umfasst dann im Wesentlichen den Gebäudewert. Der Erbbauzins ist separat als Werbungskosten abziehbar. Eine klassische Kaufpreisaufteilung ist hier in der Regel nicht erforderlich.

9. Wie behandle ich Außenanlagen (Stellplatz, Garten, Zaun)?

Außenanlagen sind weder Grund und Boden noch Gebäude. Sie sind eigenständige Wirtschaftsgüter und werden separat über ihre jeweilige Nutzungsdauer abgeschrieben (z. B. Umzäunung 17 Jahre, Hofbefestigung 19 Jahre laut AfA-Tabelle). Ihr Wert wird vom Kaufpreis abgezogen, bevor die Aufteilung in Boden und Gebäude erfolgt.

10. Gelten für die degressive AfA (ab 2023/2024) andere Regeln bei der Kaufpreisaufteilung?

Nein, die Kaufpreisaufteilung ist unabhängig davon, ob du linear (2 % bzw. 3 % nach § 7 Abs. 4 EStG) oder degressiv (seit dem Wachstumschancengesetz 5 % für Neubauten mit Baubeginn ab 1.10.2023 und Fertigstellung bis Ende 2029 nach § 7 Abs. 5a EStG) abschreibst. Die Aufteilung bestimmt die Bemessungsgrundlage, die AfA-Methode bestimmt den jährlichen Prozentsatz.


Fazit: Kaufpreisaufteilung ist Gestaltung, keine Pflichtübung

Die Kaufpreisaufteilung ist einer der wenigen Bereiche in der Vermietungsbesteuerung, in dem du als privater Vermieter echten Gestaltungsspielraum hast. Nutze ihn.

Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

Je früher du dich mit der Kaufpreisaufteilung deiner Immobilie auseinandersetzt -- idealerweise vor dem Kauf --, desto besser stehen deine Chancen, die Steuerlast auf deine Mieteinnahmen über Jahrzehnte zu senken.


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Letzte Aktualisierung: April 2025

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine steuerliche Beratung. Bei komplexen Sachverhalten solltest du einen Steuerberater hinzuziehen.

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Dieser Artikel stellt keine Steuerberatung im Sinne des StBerG dar. Alle Inhalte dienen der allgemeinen Information und Selbsthilfe. Für individuelle steuerliche Fragen konsultiere einen zugelassenen Steuerberater.